Am 22. Dezember, wie schon alle Jahre vor dem Heiligen Abend, war es soweit und es kam zu einem Föhneinbruch. Die Temperaturen klettern in die Höhe und so hatte es gegen 12:00 Uhr Mittags bereits 6,5 Grad Celsius und um 14:00 Uhr bereits 8 Grad. Die optimale Temperatur die Winterbehandlung durchzuführen.
Wie im Teil 1 beschrieben gibt es zwei Möglichkeiten die Behandlung vorzunehmen. Es besteht die Möglichkeit einer Sprühbehandlung und die der Träufelmethode. Kommt bei der Sprühbehandlung Oxuvar zum Einsatz, so wird für die Träufelmethode Oxalsäurelösung mit einem Saccharosezusatz verwendet. Das Problem beim Sprühen ist jedoch die Außentemperatur. Man kann bei relativ niedrigen Temperaturen nicht jedes Rähmchen ziehen um alle Bienen zu besprühen. Aber auf diese Unterschiede bin ich ja im Teil 1 genau eingegangen.
Kurzfristig habe ich mich daher auch dazu entschlossen, die Träufelmethode vorzuziehen. Sie geht auch wesentlich schneller und ich muss nicht die Wintertraube unnötig stören. Darüber hinaus wäre ansonsten ohnedies meine bereits eingekaufte Träufellösung „Dany’s Bienen Wohl“ mit Mai 2021 abgelaufen und die nächste Behandlung wäre ja erst im Dezember 2021 fällig.
Die Vorbereitung
Damit die Träufellösung gebrauchsfertig wird, wird die flüssige Oxalsäure mit der beigepackten Saccharose gut vermischt. Haben sich die Zuckerkristalle aufgelöst, ist es wichtig die Flüssigkeit in einem Wasserbad auf 30 bis 35 Grad Celsius zu erwärmen. So wie wir es nicht besonders gerne haben kalt zu duschen, wollen auch die Bienen dies nicht.
Einwegspritzen mit Verschlusskappe werden im 30-35 Grad warmen Wasserbad gewärmt.
Transportbehälter mit warmen Wasser verhindert das auskühlen.
Wie das Bild oben zeigt, habe ich die fertige Lösung in Einwegspritzen zu je 20ml aufgesogen und im Wasserbad aufgewärmt. Optimalerweise werden hier Einwegspritzen mit einer Verschlusskappe verwendet. So brauchte man keine Sorgen über ausfließende Oxalsäure machen.
Nach etwa 10 Minuten wechselte ich nochmals das Wasser und ging mit dem Geschirr und den befüllten Einwegspritzen zum Bienenstand.
Die Behandlung
Da ich noch keine Erfahrung mit der Träufelmethode hatte, begann ich mit den beiden kleineren auf lediglich einer Zarge sitzenden Völkern. Die Bienen saßen bei beiden Völkern im vorderen Bereich in 5 bis 6 Wabengassen verteilt.
Volk Nr. 4
Volk Nr. 3
Die Wintertraube
Wie die Bilder zeigen, dürften sie doch den nach oben isolierten Innendeckel benutzen um die Wintertraube besser warm halten zu können. Sie drängten sich unter der Folie dich zusammen. Nach dem Entfernen der Folie blieben sie ruhig beisammen. Die wenigen Bienen die mit der Folie aus der Traube gezogen wurden, schüttelte oder besser gesagt, klopfte ich zurück ins Volk.
ruhig sitzen die Bienen in der Wintertraube
Die eigentliche Behandlung ging sehr rasch. für jedes Volk verwendete ich 1 1/2 Einwegspritzen, also insgesamt genau 30 ml. Die Flüssigkeit verteilte ich, so wie am nächsten Video zu sehen ist, gleichmäßig auf die einzelnen Wabengassen auf.
mit der Einwegspritze werden die 30ml in die Wabengasse geträufelt
Die Bienen nahmen die Behandlung gelassen hin und es kam auch zu keiner besonderen Unruhe im Volk. Nach wenigen Minuten war die Beute wieder verschlossen und die Behandlung abgeschlossen.
Bei den Völkern, die auf zwei Zargen sitzen, kontrollierte ich zuerst, wo sich die Bienentraube genau befindet. Auch hier bot sich das gleiche Bild. Bei beiden Völkern befand sich die Traube auch im vorderen Teil der unteren Zarge. Ich nahm also die obere Zarge ab, stellte sie aufgekippt neben die Beute auf den Innendeckel und führte die Behandlung so wie bei den beiden kleinen Völkern durch. Lediglich die Menge habe ich etwas aufgrund der Volksstärke erhöht. Ich benötigte 35 ml Anstelle der 30 ml.
wenige Bienen befinden sich in der oberen Zarge der Beute
Die wenigen Bienen, die in der oberen Zarge zurück blieben, habe ich nicht extra einer Behandlung unterzogen. Da sich diese ohnedies mit den anderen Bienen vermischen werden, spielt es keine besondere Rolle, wenn nicht alle Bienen beträufelt werden. Da die Traube ja sehr eng sitzt, bekommen die tiefer sitzenden Bienen auch erst später etwas von der Behandlung mit.
Ist es für die Wirksamkeit nötig dass der Diagnoseboden eingeschoben wird?
Nein, ist nicht notwendig. Die Lösung wird nicht verdunstet, sondern von den Bienen im Volk vertragen und so auf alle Bienen verteilt.
Was mache ich jetzt mit der restlichen Zuckerwasser-Oxalsäure-Lösung?
Zucker und Säure reagieren chemisch bei entsprechender Umgebungstemperatur langsam, aber unaufhaltsam zu HMF (Hydroxymethylfurfural). Dadurch verfärbt sich auch die Flüssigkeit gelblich bis braun. HMF ist bereits in niedrigen Dosierungen, wie sie in einer gelblichen Lösung vorkommen, giftig für Bienen. Bei tiefen Temperaturen verlangsamt sich die Reaktion. Friert man die Lösung ein, lässt sie sich wieder auftauen und mischen, ohne dass sich ihre Eigenschaft ändert. Allerdings kann ich davor nur abraten eine für den Menschen giftige Substanz zusammen mit Lebensmitteln in der Gefriertruhe zu lagern. Das Risiko ist nicht zu unterschätzen. In der Standardzulassung ist die Verlängerung der Haltbarkeit des angemischten Produktes durch Lagerung im Tiefkühler nicht vorgesehen. Somit macht man dies auf eigenes Risiko.
Milbenfall im Winter
Kurz nochmals eine Zusammenfassung betreffend des Milbenfalls im Winter. Vor jeder Behandlung sollte man auch im Winter eine Diagnose mit der eingeschobenen Windel durchführen. Ein Milbenfall von einer Milbe je Tag, bedeutet im Winter 500 Milben sind im Volk. Im Sommer ist der Faktor 1:250. Dies bedeutet, dass jede fünfte Biene eine Milbe trägt. Das ist zu viel für den Winter und es muss behandelt werden.
Nach der Behandlung müssen 80% der Milben fallen. Das heißt bei einem Milbenfall von 2 pro Tag müssen nach 7 Tagen ca 800 Milben gefallen sein. Ansonsten ist bei der Behandlung etwas schief gelaufen und es muss die Behandlung nochmals durchgeführt werden.
In ein oder zwei Wochen werde ich mit dem Diagnoseboden den Milbenfall nochmals kontrollieren. Bin schon bespannt auf das Ergebnis.
Wie schon das ganze Jahr über wurde auch der Praxiskurs bzw. das Hygieneseminar der Pandemie geschuldet online von der NÖ Imkerschule in Warth organisiert und von IM Josef Niklas gehalten. Gleich vorweg, es waren tolle Inhalte und Josef hat die Inhalte perfekt, nicht zuletzt aufgrund seiner langen Berufserfahrung als Lebensmittelinspektor den Teilnehmern vermittelt. Josef Niklas war 43 Jahre lang Lebensmittelaufsichtsorgan und kümmert sich darum, dass auch bei der Abhofmesse in Wieselburg die Imker entsprechend platziert werden und fördert den Nachwuchs bzw. organisiert Prämierungen verschiedener Imkerprodukte. Hat ein Imker in Bezug auf eine Lebensmitteluntersuchung ein Problem, organisiert er entsprechende Unterstützung, um vielleicht die eine oder andere Strafe in Bezug auf diverse Gesetze zu vermeiden.
Im ersten Block dieser Hygieneschulung geht es um die Ziele der Hygieneanforderungen, die Definition von Mikrobiologie und Anforderungen an die Primärproduktion. Also um die gute Herstellungspraxis von Honig, Blütenpollen, Propolis und Gelee Royale. Dieser Teil bezieht sich vorwiegend auf jene Betriebe die unter 20 Völker besitzen und lediglich Honig und sonstige primäre Bienenprodukte herstellen.
Der zweite Block den ich vielleicht in einem weiteren Artikel zusammenfassen werde, behandelt den Bereich der Verarbeitenden Betriebe. Also jene Imker die mehr als 20 Völker ihr Eigentum nennen. Auch Produzenten von Mischprodukten zählen hier dazu. Wer also einen Honig zum Beispiel mit Nüssen oder Erdbeeren vermischt, braucht diese Hygieneschulung. Gleiches gilt für Hersteller von Propolis-Tropfen oder Cremen.
Ich möchte hier die wichtigsten Inhalte ansprechen und gleichzeitig für mich und natürlich auch Euch eine Zusammenfassung geben. Es würde mich freuen, wenn der eine oder andere Kommentar zu diesem Thema hinterlassen könnte.
Der Imker ist ein Lebensmittelproduzent und Hygiene spielt dabei eine große Rolle. Imker sind die einzigen in der Lebensmittelbranche, die von sich behaupten dürfen, dass sie ein „Naturprodukt“ produzieren und dürfen auf ihre Produkte „naturbelassen“ schreiben.
Wer braucht einen Hygienekurs und was bringt mir die Teilnahme?
Mit dem Hygienekurs wird der Zugang zu Förderprogrammen ermöglicht. Wer derartige Kurse nachweisen kann, gibt es zusätzlich 5% mehr Förderung. Vor allem in Bezug auf biologische Bienenhaltung. Zusätzlich wird auch die Vorlage einer Honigprobe gefördert. Eingereichte Honigproben werden im Labor untersucht und die Honigart und -qualität festgestellt. Damit wird die Teilnahme am Qualitätsprogramm garantiert. Als Anreiz werden die Laborkosten von 65,- € auf 28,- € reduziert und vom Verband getragen.
Der Gesetzgeber sagt:
Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist Verboten!
Jeder der etwas Verkauft hat für die Eigenkontrolle zu sorgen
Was bedeutet Eigenkontrolle?
Ein Befund einer Laboruntersuchung ersetzt die Eigenkontrolle nicht! Das ist nur eine Momentaufnahme und bezieht sich nicht auf die gesamte Ware. Die Eigenkontrolle betrifft den gesamten Produktionszyklus.
Was ist eine Risikoanalyse? Was ist ein Risiko?
Das stellt sich für jeden die Frage nach welchem Risiko soll ich bei mir im Betrieb suchen? Ach ja, da befindet sich eine Spinne im Lagerraum oder da habe ich einen „Weberknecht“ an der Wand zuletzt gesehen. Könnte das nun ein Risiko werden?
Plötzlich geht bei der Honigabfüllung ein Glas zu Bruch und es stellt sich die Frage: Wo sind jetzt die Splitter alle hin? Habe ich alle gefunden oder befindet sich ein Splitter in einem der noch offenen Gläser.
Jeder sollte sich dabei die Frage stellen: Wo lagere ich meine Gläser, wo befinden sich die Deckel. Sind all diese Teile richtig verschlossen. Wie kann ich Glassplitter in Gläsern verhindern? Arbeite ich richtig? Betreibe ich eine wirksame Risikoanalyse und setze ich Maßnahme derartige Probleme zu vermeiden.
Das bedeutet jetzt jedoch nicht, dass man es übertreiben muss. So braucht man Gläser für die Abfüllung die im Werk mit 600 Grad produziert werden, bei 300 Grad auf den Karton und die Palette gestellt und mit 70 Grad foliert werden, nicht nochmals reinigen. Werden Gläser von dieser Palette entnommen, ist sie danach wieder zu verschließen. Das genügt für den Imker. Für das Verpackungsmaterial das gekauft wurde, genügt die Konformitätserklärung des Herstellers. Dort ist beschrieben wie mit der Verpackung umzugehen ist und was genau damit abgefüllt werden darf. Auch dieses Dokument zählt als Nachweis für den Kontrolleur.
Gleiches gilt für Verschlüsse der Gläser. Probleme können da schnell entstehen mit Produkten aus dem Ausland. Schnell kann hier eine nicht in Österreich zugelassene Imprägnierung oder Beschichtung des Deckels zum Problem werden.
Was sind Kontrollpunkte und wo werden sie platziert?
Risikoanalyse und Kontrollpunkte gehören zusammen. Jeder sollte eine Liste führen, mit der er ein System erstellt und gewisse Kontrollpunkte setzt die regelmäßig abgearbeitet werden. Dazu zählt auch die Kontrolle der Helfer und welche Risiken können von denen ausgehen.
Imker die weniger als 20 Völker besitzen werden vermutlich nicht nach derartigen Aufzeichnungen gefragt werden, es wird jedoch empfohlen auch schon in diesem Bereich darüber nachzudenken. Es gibt keinen besseren Nachweis der Kontrolle für den Lebensmittelkontrolleur, als schriftliche Aufzeichnungen über die wichtigsten Praktiken im Betrieb.
Jene die mehr als 20 Völker ihr Eigentum nennen, sind jedoch verpflichtet derartige Nachweise zu erbringen.
Was ist zu dokumentieren?
Die Dokumentation stellt die Grundlage für jede behördliche Kontrolle dar und muss auch vorgewiesen werden. Zur Dokumentation zählt zum Beispiel der Nachweis über besuchte Kurse. Also die Kursbestätigung einer Hygieneschulung in Bezug auf die Lebensmittelproduktion. Der Imker muss als Lebensmittelproduzent nachweisen können, dass er sich mit diesem Thema auseinander gesetzt hat.
Können Kontrolllisten, Ablaufbeschreibungen und darin aufgezählte Kontrollpunkte vorgelegt werden, so kann der Imker nachweisen, dass er entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Verunreinigungen gesetzt hat.
Selbst wenn man glaubt, dass man den Honig ohnedies nur an Freunde und Bekannt verkauft, könnte vielleicht einem Irrtum unterliegen und von eventuell Folgen überrascht werden. Spätestens wenn ein Freund durch einen Glassplitter im Mund oder Rachen verletzt wird oder sich einen Zahn oder Plombe ausbeißt, kann es zu Problemen kommen und die Freundschaft wird schnell mal vergessen.
In diesem Zusammenhang hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz eine Leitlinie für Imkereibetriebe herausgegeben.
Das bedeutet jetzt nicht, dass alle Betriebe eine Leitlinie zur Hygiene im Betrieb implementieren müssen, sondern es genügt der Nachweis, dass sich nach der „guten Herstellungspraxis“ handeln. Was genau eine „gute Herstellungspraxis“ ist, wird in einer Empfehlung vom Ministerium beschrieben.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Leitlinie oder die Empfehlung sind eine Hilfestellung für den Verantwortlichen des Imkers oder der Imkerin. Dabei ist auf sämtlichen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebes sicherzustellen, dass die Lebensmittel nicht verunreinigt werden können und eine Rückverfolgungmöglich ist. Es bedarf aber keiner Aufzeichnung darüber wer ein Produkt erhalten hat.
Art. 14 Abs. 1 Lebensmittel die nicht sicher sind, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Abs. 2 Lebensmittel gelten als nicht sicher, wenn davon auszugehen ist, dass sie a) gesundheitsschädlich sind, b) für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind. (z.B. ekelige, verdorbene Lebensmittel, Honig mit Fremdkörper, vergorener Honig, Antibiotika-/ und andere Rückstände,...)
Rechtsgrundlagen Österr. Lebensmittelrecht – Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
Gemäß § 21 LMSVG 2006 haben Unternehmer im Sinne des Art. 17 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 die lebensmittelrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Deren Einhaltung ist durch Eigenkontrollen zu überprüfen. Gegebenenfalls sind erforderliche Maßnahmen zur Mängelbehebung oder Risikominderung zu setzen. Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 bildet die Grundlage zur Errichtung eines Eigenkontrollsystems nach den HACCP-Grundsätzen. Ausgenommen davon ist die Primärproduktion unter 20 Völker.
HACCP steht für Hazard Analysis Critical Control Point und bedeutet „Gefährdungsanalyse kritischer Kontrollpunkt“. Warum benötigt man spezifische Vorgaben für die Lebensmittelsicherheit? Warum gibt es Hygienemanagementsysteme und das HACCP Konzept, den Codex Alimentarius und Standards, wie IFS Food oder BRC? Weil wir unsere Konsumenten und uns selbst schützen müssen. Um den Schutz des Verbrauchers sicherzustellen, sorgt die Gesetzgebung durch die EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene dafür, dass jeder, der Lebensmittel behandelt oder in Verkehr bringt, zur Einrichtung eines HACCP Konzeptes verpflichtet ist.
Kein Imker kann sich aussuchen, ob der Lebensmittelinspektor ins Haus kommt. Auch kleine Betriebe sind davon nicht ausgeschlossen. Es reicht ein Hinweis aus der Bevölkerung oder Schild am Gartenzaun „Honig aus eigener Imkerei“ und der Kontrolleur könnte vor der Tür stehen. Man sollte auf alle Fälle auf solche Überraschungen vorbereitet sein.
Welche Anforderungen an Räume/Maschinen und Geräte sowie der Arbeitsweise gibt es?
MNS
Zur allgemeinen Hygiene zählt, das braucht man in Zeiten von COVID nicht mehr näher erläutern, Händewaschen und der richtige Mund- und Nasenschutz. Lange Haare sind mit einem Haarnetz zu bedecken. Es wird auch empfohlen ohne Schmuck, Uhr und sogenannte Freundschaftsbänder zu arbeiten oder noch besser Einweghandschuhe zu verwenden.
Wichtig ist auch bei der Verarbeitung von Honig, dass der Kontakt mit Toiletten, Wasserhähnen und Türklinken vermieden wird.
Ein kleiner Imker braucht keine eigenen Räume für die Abfüllung oder das Honig Ausschleudern. Das kann durchaus auch in der Küche gemacht werden und ist so auch erlaubt. Haustiere wie Hunde oder Katzen sind dabei tabu. Tierhaare oder Tierflüssigkeiten dürfen nicht in die Produkte kommen.
Notwendig sind dafür eben bestimmte Vorgangsweisen, wie die zu vorgehende Desinfektion der Arbeitsfläche und Schaffung der notwendigen Freiräume. Gleichzeitiges Kochen eines „Schweinebratens“ in der Küche neben dem Honigabfüllen zählt dabei nicht zur „guten Herstellungspraxis“. Honig nimmt sehr leicht Gerüche der Umgebung an und schnell sind ganze Honigchargen verunreinigt und können nicht mehr vertrieben werden. Ein einziges Glas eines nach „Schweinebraten“ riechenden Honig reicht aus um den eigenen Ruf zu ruinieren. Kunden werden oft nicht direkt ein Feedback geben, aber über Bekannte macht dies schnell die Runde und zerstört das Geschäft. Danach ist es schwieriger den guten Ruf wieder herzustellen als sofort und immer die Sorgfaltspflicht zu beachten.
Rechtsgrundlagen Hygienerecht: EG VO 852/04
1.) Primärproduktion: hier gelten nur einfache Hygienevorgaben: Honiggewinnung, Umgang mit Bienenvolk, Transport zum Schleuderraum bis zum Schleudervorgang inkl. Sieben und Verwahren in Behältern, inkl. Verkauf. 2.) Verarbeitung: hier sind HACCP-ähnliche Verfahren erforderlich: Beginnend vom Wareneingang, von der Be- und Verarbeitung, Behandlung, Verpackung, Lagerung, Transport bis zum Verkauf sind einschlägige Bestimmungen einzuhalten.
Wichtig ist auch die Aufzeichnung über bestimmte Arbeitsabläufe für den Lebensmittelinspektor. Da könnte zum Beispiel darin stehen: Wo wird der Honig abgefüllt, wo wird er gelagert, wo wird geschleudert und mit welchen Werkzeugen verarbeitet. Wie sieht die Honigschleuder aus, wie erfolgt das Entdeckeln oder wo werden die Siebe aufbewahrt und mit welchen Mitteln gereinigt? Wie schauen die einzelnen Arbeitsschritte aus? Welches Reinigungskonzept gibt es?
Mit derartigen Beschreibungen oder Handlungsempfehlung kann gezeigt werden, dass man sich mit diesem Thema beschäftigt hat. Das schafft beim Lebensmittelinspektor Eindruck, vor allem wenn man noch zeigen kann, dass auch die Schädlingsbekämpfung, Reinigungs- und Desinfektionspläne beinhaltet sind.
Zusammenfassung
Hygieneanforderungen umfassen die Empfehlungen des Ministeriums: – die Haltung von Bienen, – die Gewinnung von Honig und Bienenprodukten (sogenannte Primärprodukte) – die Lagerung und Bearbeitung von Bienenprodukten – sowie deren Verkauf
Die Leitlinie für Imkereibetriebe gilt über die Primärproduktion hinaus für Betriebe die mit Lebensmittel umgehen, unabhängig von deren Größe.
Wie ich Ende November in einem eigenen Blogeintrag geschrieben hatte, wollte ich eigentlich dieses Wochenende die Winterbehandlung durchführen und somit das Imkerjahr 2020 beenden. Es hätte auch das Wetter entsprechend mit gespielt, soweit man den Wetterberichten glauben konnte, aber leider hat im Osten der Hochnebel dem Ganzen einen Riegel vorgeschoben.
Seit Tagen klettert das Thermometer nicht über 2 bis 3 Grad Plus und erreicht somit nicht die Temperaturen die eine Behandlung ermöglichen würde. Seit 26. November herrschen fast zwei Wochen lange frostige Nächte, an denen die Königin ihre Eilagetätigkeit einstellt und ihr Volk eine schützende Wintertraube um sie bildet. 21 Tage später ist das Volk brutfrei und bietet die ideale Voraussetzung, um die letzten ansässigen Varroamilben mittels Oxalsäure zu entfernen. Dies nennt man auch die „Restentmilbung“! Ich kann daher nur noch warten, bis sich vielleicht die Sonne doch ein paar Stunden zeigt und die Bedingungen verbessert.
Hier noch ein Hinweis den die NÖ Imkerschule als Newsletter an Kursabsolventen in den letzten Tagen verschickt hat:
Die NÖ Imkerschule empfiehlt bei Temperaturen über +5° Grad die leicht erwärmte Oxalsäure im Träufelverfahren anzuwenden. Dazu wird der Deckel kurz aufgekippt, der Sitz der Bienentraube lokalisiert und die Flüssigkeit in die besetzten Wabengassen eingebracht. Mit Hilfe des Schwanenhalses lassen sich die 5ml pro Wabengasse rasch und effektiv verteilen. Sollte man zu einem weiter entfernten Bienenstand anreisen müssen, kann man die Flasche mit dem Behandlungsmittel in einen verschließbaren Kübel mit Warmwasser hineinstellen, um ein Auskühlen der Säure zu verhindern.
Jedes Behandlungsverfahren birgt Risiken und sollte vom Imker nicht leichtfertig durchgeführt werden. Die stetige Kontrolle der Milbenbelastung mittels Varroadiagnoselade (Stockwindel), die ganzjährigen Einträge in die Stockkarten und die Aufzeichnung der Varroabehandlungen verschaffen nicht nur einen klaren Überblick, sondern helfen bei der Erstellung eines/einer Behandlungskonzeptes/Bekämpfungsstrategie.
Für alle die es Interessiert, hier nochmals der Link zum Teil 1.
Unter Beespace versteht man einen Maximalabstand zwischen Zargen und Rähmchen von ca. 8 mm (+/- 2 mm). Dadurch werden die Zwischenräume von den Bienen nicht verbaut und die Waben bleiben in der Handhabbarkeit beweglich.
Abstandhalter helfen zwischen den Rähmchen den Beespace einzuhalten.
Der Abstand zwischen den Rähmchen sollte ebenfalls zwischen 8 und 10 mm liegen. Zwischen den Mittelwänden beträgt er 35 bis 40 mm. Damit diese auch eingehalten werden, verwendet man sogenannte Abstandhalter wie sie im Bild daneben gezeigt werden oder die Hoffmann Rähmchen. Darüber habe ich ja im letzten Beitrag ausführlich geschrieben wie diese hergestellt werden oder welche Alternativen es dazu gibt. Hält man diese Abstände ein, so ergibt dies bei einer Rähmchenbreite von 25 mm eine Wabengasse von ca. 1 cm, den die Bienen passieren können. Wird dieser Abstand nicht eingehalten, wird dazwischen Wildbau von den Bienen errichtet und erschwert dem Imker die Handhabbarkeit. Lediglich im Honigraum wird oft gezielt ein breiterer Abstand gewählt, um so stärkere Honigwaben für größeren Honigertrag zu erzwingen. Da sich in diesem Bereich keine Brutwaben befinden, verlängern die Bienen die Zellentiefe etwas und können darin mehr Honigvorrat einlagern.
Der Abstand zwischen den Rähmchen und Zargen ergibt den Beespace.
Nicht nur zwischen den Rähmchen, sondern auch der Abstand zwischen den Zargen und zwischen den Rähmchen und der Zargenaußenwand ist es wichtig den Abstand einzuhalten. Die Abbildung oben zeigt im Detail eine Schnittansicht einer Beute und wie sich die Abstände ergeben. Steht ein Rähmchen an der äußeren Zargenwand an, wird diese von den Bienen verkittet. Jetzt ist vielleicht besser zu verstehen, warum es besonders wichtig ist trockenes Holz für den Beutenbau zu verwenden und das alle Maße genau nach Plan eingehalten werden.
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Die sogenannten Rähmchen sind kleine Holzrahmen, die den Bienen von Imker zum Bau ihrer Waben zur Verfügung gestellt werden. In den Holzrahmen werden zur besseren Stabilität dünne Drähte gespannt, auf denen sogenannte Wachsmittelwände, Wachslinien oder Anfangstreifen aus Wachs befestigt werden. Diese Drähte werden entweder waagrecht oder senkrecht in den Rähmchen eingearbeitet.
Diese Rähmchen werden in den unterschiedlichsten Größen und Maßen angeboten. Je nachdem für welches Beutensystem man sich entschieden hat, müssen auch genau die passenden Rähmchen verwendet werden. Passend zur Hohenheimer Einfachbeute müssen Rähmchen im sogenannten Zandermaß verwendet werden. Bei diesem Zandermaß werden Rähmchen in einer Breite von 420 mm und einer Höhe von 220 mm eingesetzt. Für die Honigernte kann zusätzlich auch die sogenannte Halbzarge im Zandermaß eingesetzt werden. Diese Zargen sind Anstelle der 227 mm lediglich 127 mm hoch. Alle übrigen Maße bleiben gleich. Durch die niedrigere Zarge müssen auch die Rähmchen entsprechend angepasst werden. Diese sogenannten „Zander halb“ Rähmchen sind 420 mm lang und 110 mm hoch. Bei allen Formaten werden die Träger in einer Holzstärke von 10 mm gefertigt.
Bezeichnung
A in mm
B in mm
C in mm
D in mm
Zander
420
220
400
200
Zander halb
420
110
400
90
Tabelle der Abmessungen
Zu besseren Stabilität und zur Vermeidung von Verkittungen im Bereich des Oberträgers werden auch oft Oberträger in einer Holzstärke von 20 mm eingesetzt. Lediglich die Außen angeordneten Ohren, mit denen das Rähmchen auf der Zarge aufliegt, sind 10 mm stark.
Als nächstes muss man sich die Frage in Bezug auf das zu verwendende Holz stellen. Als Holz wird oft Hartholz wie zum Beispiel Lindenholz verwendet. Das ist teurer aber nicht unbedingt notwendig, wobei Lindenholz weniger Splittert als Fichte oder Kiefer. Die beiden letztgenannten jedoch günstiger in der Anschaffung sind. Die Bienen mögen es übrigens lieber rau als glatt gehobelt. Deshalb kann das Holz im Sägewerk geholt werden und es sollte eine Stärke von 22 mm aufweisen.
Wie die Verdrahtung erfolgt, bleibt dem Imker selber überlassen. Es ist Geschmackssache und es streiten sich die Geister ob horizontal oder vertikal die dünnen Drähte geführt werden. Ich habe mich für die vertikale Verdrahtung entschieden und habe mir dafür auch eine eigene Bauhilfe konstruiert. Zu dieser Bauhilfe oder Verdrahtungshilfe wird es etwas später hier auch noch einen eigenen Artikel geben.
Hat man sich nun für die passenden Rähmchen entschieden, kann man sich noch aussuchen, ob man einfach Rähmchen mit Abstandhalter oder sich für die sogenannten Hoffmann-Rähmchen entscheidet. Die beiden folgenden Abbildung zeigen die unterschiede im Detail.
Hoffmann Rähmchen im Zander Format
Seitenteil eines Hoffmann Rähmchen
Beim Hoffmann Rähmchen sind die beiden seitlichen Schenkel im oberen Bereich 35 mm stark ausgeführt. Mit diesen Verbreiterungen wird sichergestellt, dass der seitliche Abstand zum benachbarten Rähmchen oder der äußeren Zargenwand eingehalten wird und beim Arbeiten mit dem Volk oder beim Transport der Beute die Bienen nicht gequetscht werden. Der übrige Bereich des Rähmchens ist von den Abmessungen her identisch, zumal jedoch die Verbindungen spezieller ausgeführt sind. Dies bedeutet auch bei der eigenen Produktion doch ein vielfaches an Aufwand und man wird sich schon Gedanken über die eine oder andere zusätzliche Maschine (zB Bandsäge) machen müssen.
Bei der einfachen Ausführung des Rähmchens, ohne diese hölzerne Verbreiterung werden Anstelle deren oft Schrauben, eigene metallene Nägel oder Klammern verwendet. Dadurch können diese Rähmchen wesentlich einfacher selber hergestellt werden. Ebenso gibt es bei den einfach gehaltenen Rähmchen keine sogenannten „Verzinkungen“ beim Ober- und Unterträger. Diese werden einfach zusammengeheftet oder geleimt. Natürlich kommt es fallweise vor, dass sich dies Schrauben, Nägel oder Klammern vom Rähmchen lösen können oder mit den benachbarten Rähmchen verhaken. Das kann man aber in Bezug auf den Arbeitsaufwand vernachlässigen. Transportiert man die Beuten nicht, so kann man die Distanzhalter auch ganz weglassen, sofern man beim Arbeiten mit den Völkern die entsprechende Vorsicht walten lässt.
Oberträger
Unterträger
Die en hier gezeigten Abmessungen handelt es sich um die Standardwerte. Diese können vor allem bei der Tiefe der Verzinkungen angepasst werden. Man sollte jedoch aufpassen bei der Wahl der Tiefe, denn je dünner der Oberträger wird, um so leichter kann er dann auch brechen. Da kommen schon durchaus 2 bis 3kg Gewicht zusammen die ein solches Rähmchen tragen muss.
einfaches Rähmchen im Zandermaß
Damit beim Verschieben des einfache Rähmchen auch der vorgesehene Mindestabstand stets eingehalten werden kann, werden an einer Seite zwei Abstandhalter eingenagelt. In meinem Fall sind das speziell Klammern die es in den einschlägigen Imkergeschäften zu kaufen gibt. Sie müssen aber auf alle Fälle den gleichen Abstand aufweisen wie die Hoffmann Rähmchen. Ansonsten beginnen die Bienen die zu breiten Wabengassen mit Wabenbau zu verbauen. Das ist dann der sogenannte Wildbau.
einfaches Rähmchen mit seitlichen Abstandhalter
Diese Nägel gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. In der nächsten Abbildung zwei der gängigen Modelle. Beide weisen aber die richten Abstandsmaße auf.
zwei unterschiedliche Bauarten von Distanzhalter für Bienenrähmchen
Natürlich könnten auch Schrauben in passender Länge verwendet werden. Hier muss man jedoch dann selber sicherstellen, dass die Länge passt. Abschließend noch die genauen Baupläne zum Drucken als Download.