Wer und was ist meldepflichtig?

Es ist jede Person und jeder Betrieb, der bereits Bienen hält oder neu mit der Bienenhaltung beginnt, meldepflichtig. Dabei beginnt die Pflicht zur Registrierung bereits mit der Haltung von einem Bienenvolk. Sobald die Imker mit ihren Stammdaten im VIS registriert sind, erhalten diese eine Registrierungsnummer und müssen zweimal jährlich die Gesamtanzahl der betreuten Bienenvölker angeben (Stichtagserhebungen). Auch die Standorte der Bienenvölker werden erfasst. Die erstmalige Meldung der insgesamt betreuten, besiedelten Bienenstände wird ab 1. Jänner 2017 möglich sein. Ab dann ist darüber hinaus auch jede Aufstellung oder Aufgabe eines Bienenstandes innerhalb von sieben Tagen im VIS zu melden.

Es gibt zwei Meldeblöcke

  • Meldeblock I: Stammdaten des Imkers oder des Betriebes bestehend aus den Angaben zur Person, wie Name, Adresse, Geburtsdatum oder wenn vorhanden zum Betrieb, wie Name, Adresse, Rechtsform. Weitere Angaben können die Landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) und die Angaben zur Kommunikation und Erreichbarkeit sein.
  • Meldeblock II: Standorte der Bienenstände und Gesamtvölkeranzahl an zwei Stichtagen pro Jahr. Jährlich wird es zwei Erhebungsstichtage für die Eintragung der insgesamt betreuten Bienenvölker geben, nämlich den 30. April und den 31. Oktober.
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