Teilen und Behandeln (TuB) – Wiedervereinigung

Ende Oktober bzw. Anfang November ist der richtige Zeitpunkt bei der TuB-Methode die Völker wieder zu vereinigen. Neue Leser die mit Teilen und Behandeln (TuB) nichts anfangen können, sollten diese Beiträge lesen: Teilen und Behandeln Teil 1 und Teil 2.

Diese Woche war es bei mir auch soweit. Möchte man die Völker nicht vermehren und getrennt durch den Winter führen, so kann man diese nun ohne Probleme zusammenführen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sucht die alte Königin aus dem Flugling heraus und entsorgt sie. Anschließend fängt man die Jungkönigin aus dem Brutling und käfigt sie in einem Königinnenkäfig mit Futterteigverschluss. Die Zarge des Brutlings hat in diesem Fall das ältere Wabenmaterial. Daher wird diese Zarge die unterste Zarge. Der Flugling mit dem helleren Wabenmaterial kommt nach unten. So wird die richtige Reihenfolge für die Wabenhygien eingehalten. Die gekäfigte Jungkönigin wird nun in der oberen Zarge zwischen die Rähmchen von oben eingeschoben. In den nächsten 6 bis 8 Stunden wird sie von den Arbeiterinnen befreit werden. Gekäfigt sollte die Königin deshalb werden, da sie ja in unserem Fall in ein fremdes Volk gesetzt wird. Damit vermieden wird, dass sie sofort als fremde Königin abgestochen wird, müssen die Bienen zuerst mitbekommen, dass ihre eigene Prinzessin nicht mehr im Volk vorhanden ist. Durch die rund 6 Stunden können sich die Bienen an die neue gewöhnen und werden sie auch wegen der Hoffnungslosigkeit im Volk akzeptieren.

Wer diesen Aufwand nicht betreiben möchte, vereinigt einfach die Völker mit beiden Königinnen. Dabei wird die Zarge mit der jüngeren Königin (Brutling) einfach auf jene mit der alten Königin unten im Flugling aufgesetzt.

Die beiden Königinnen werden sich im Laufe der nächsten Stunden oder Tage ausmachen wer das Reden hat. Zu 95% wird die obere jüngere Königin den Kampf im Volk überleben. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen geht diese Methode schief. Ich akzeptiere dieses geringe Restrisiko und erspare mir den Aufwand aus dem der geteilten Völker die Königinnen zu suchen. Über den Ausgang werde ich jedoch entsprechend im Frühjahr oder wenn es erkennbar ist zu Weihnachten im Zuge der Winterbehandlung berichten.

Bevor die Völker jedoch vereinigt werden, sollte man sich auch davon überzeugen, dass die Königin nicht abgegangen ist oder vielleicht gar Drohnenbrütig wurde. Leider hatte ich dieses Jahr ein Volk dabei, das ich auflösen musste. Man erkennt dies relativ rasch, denn ein derartiges Volk ist extrem unruhig und je nach dem wie lange es schon weisellos ist, um so aggressiver wird es. Bei meinem Volk reichte es schon nur mit dem Handschuh in die Nähe der Rähmchen zu kommen und schon flogen 10 – 15 Bienen auf um den sich annähernden Handschuh anzugreifen. Auch konnte ich relativ viele Drohnen sehen, dies ist ja um diese Jahreszeit nicht mehr die Regel.

Vermutlich wurde das Volk auch schon von anderen Völkern ausgeraubt, denn unter der Beute am Blechdeckel des darunter stehenden Fluglings, konnte man außergewöhnlich viele Wachskrümel sehen.

Sehr viel Wachskrümel auf dem Blechdeckel unter dem Brutling. Ein Zeichen von Räuberei.

Wie beim Auflösen eines Volk üblich habe ich die Beute rund 20 m vom Bienenstand zur Seite getragen und dort jedes einzelne Rähmchen abgeschüttelt. Da es ja rund 9° Celsius hatte, war es für die noch tauglichen Bienen kein Problem zurück zum ursprünglichen Standort zu fliegen. Sie werden sich im Laufe des Nachmittags bei den Nachbarvölkern ein betteln. Durch die bereits eingeengten Fluglöcher (Mäusegitter) haben auch die übrigen Völker kein Problem die sich zu verteidigen und nur die „guten“ durchzulassen.

Noch flugfähige Bienen auf den verbleibenden Beuten.

VIS Eintragung

Noch ein Hinweis für alle Imker*innen in Österreich, die Eintragung im VIS ist wieder notwendig! VIS steht für „Verbrauchergesundheits InformationsSystem“ und ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Imker muss zum Stichtag 31.10. bzw. 30.04. des Jahres die Anzahl seiner Bienenvölker eintragen bzw. in der entsprechenden Karte auch die Örtlichkeiten seiner Bienenstände vermerken.

VIS Eintragung
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