Die totale Brutentnahem und deren Vernichtung ist nicht vereinbar mit dem Tierschutzgesetz. Macht man Mitte Juli eine Befallsdiagnose mit einer eingeschobenen Windel, dann stellt man fest, dass wenn in abgelaufenen Jahr alles richtig gemacht wurde, dass sich maximal 300 Varroamilben im Volk befinden. Gleichzeitig befinden sich in den Bruträumen ca 20.000 verdeckelte Brutzellen. Da stellt sich die Frage: Ist es gerechtfertigt wegen 300 Varroamilben die da in der Brut sitzen 20.000 Brutzellen die aber überwiegend gesund sind zu töten? Dafür kann es nur ein eindeutiges Nein geben – das ist nicht Vereinbar mit dem Tierschutzgesetz!
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