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Meldung der Bienenvölker zu den Stichtagen

Jeder Imker*in ist in Österreich verpflichtet sich innerhalb einer Frist von 7 Tagen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde nach §4 Abs. 3 TKZVO zu melden. Im Rahmen der Registrierung sind von Imkern und Imkerinnen zumindest folgende Daten anzugeben: Vorname, Nachname, Titel, event. Namenszusatz (z.B. Junior), … Weiterlesen

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