Mit Namen, Adresse, Kontaktdaten und VIS-Nummer…
Stellt man Bienenstöcke außerhalb von eingefriedeten Grundstücken auf, muss man sie gemäß Bienenzuchtrecht deutlich lesbar und dauerhaft mit
- Name
- Wohnadresse
- Telefonnummer (bzw. sonstige Erreichbarkeit)
der Imkerin/des Imkers kennzeichnen.
Zusätzlich sind gemäß der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung (TKZVO 2009) des Bundes alle Bienenstände auf Kosten der Imkerin/des Imkers an gut sichtbarer Stelle mit der
- VIS-Registrierungsnummer der Imkerin/des Imkers
dauerhaft zu kennzeichnen.