Wie sind Bienenstände zu kennzeichnen?

Mit Namen, Adresse, Kontaktdaten und VIS-Nummer…

Stellt man Bienenstöcke außerhalb von eingefriedeten Grundstücken auf, muss man sie gemäß Bienenzuchtrecht deutlich lesbar und dauerhaft mit

  • Name
  • Wohnadresse
  • Telefonnummer (bzw. sonstige Erreichbarkeit)

der Imkerin/des Imkers kennzeichnen.

Zusätzlich sind gemäß der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung (TKZVO 2009) des Bundes alle Bienenstände auf Kosten der Imkerin/des Imkers an gut sichtbarer Stelle mit der

dauerhaft zu kennzeichnen.


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