Wie hoch darf der gesetzliche Grenzwert für HMF in Honig sein?

Der gesetzliche Grenzwert für HMF in Honig beträgt 40 ppm (mg pro kg), als Merkmal für die „Frische“ und Unbehandeltheit des Honigs (siehe dazu auch die Richtlinie der Europäischen Union über Honig vom 20.12.2001).

Andere Qualitätskriterien wie etwa für Gütesiegel sind da noch strenger und erlauben geringere Werte, Ausnahmen gibt es für Honige mit angegebenem Ursprung in Regionen mit tropischem Klima und Backhonige (Österreichische Honigverordnung).

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