Hier stelle ich wichtige Links zu weiteren Informationen online:
In Österreich zugelassene Tierarzneimittel zur Varroabekämpfung sind im Arzneispezialitätenregister des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zu finden, wo für jedes Präparat die Gebrauchsinformation (GI) und die Fachinformation (FI) abrufbar sind.
Personen, die neu mit der Imkerei beginnen, müssen sich innerhalb einer Frist von 7 Tagen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde melden (TKZVO §4 Abs.3). Alternativ zur ersten Möglichkeiten kann die Registrierung auch online über das Registrierungsformular erfolgen. Nach der Anmeldung erfolgt die Datenerfassung über das Statistik Austria-Portal.
So wie in allen Bereichen gibt es auch für den Imker zu beachtende Rechtsvorschriften. Dazu zählt das NÖ Bienenzuchtgesetz. Darin wird geregelt die Haltung von Bienenvölkern sowie die Bienenzucht einschließlich der Bienenköniginnenzucht ohne Rücksicht auf den Zweck und die Art der Haltung, die Anzahl der Völker und ihre Stärke.
Ich suche einen Wanderstandort! Die Webseiter der Landwitschaftskammer Niederösterreich bietet Imkerinnen und Imker ein kostenloses und unverbindliches Service Wanderstandorte für bestimmte Trachten in bestimmten Regionen zu finden. Hier geht es zur Bienen Wander Börse.
Hier kannst Du das Vorrawetter bestimmen: Varroawetter – Bienengesundheit. Durch Eingabe der Postleitzahl und dem Arzneimittel, kannst Du den optimalen Behandlungszeitpunkt ermitteln.
Online-Version des Österreichischen Lebensmittelbuches
Das Österreichische Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) dient zur Verlautbarung von Sachbezeichnungen, Begriffsbestimmungen, Untersuchungsmethoden und Beurteilungsgrundsätzen sowie von Richtlinien für das Inverkehrbringen von Waren (§ 76 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG).