Grundsätzlich sollte bis zum 31.12. des Jahres jede Behandlung von Bienenvölkern abgeschlossen sein. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, so darf von diesem Völkern kein Honig geerntet werden. In Österreich ist eine Behandlung bis 31. Januar zulässig. In Deutschland sieht das Gesetz eine Behandlungsende mit 31.12. vor.
Wie lange Behandlungsmethoden zugelassen sind muss daher jeder in seinem Land / Bundesland / seiner Region selber vor jeder Behandlung in Erfahrung bringen.
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