Ja, und zwar innerhalb von 7 Tagen…
Personen, die mit der Bienenhaltung beginnen, müssen sich innerhalb einer Frist von 7 Tagen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde melden, um sich beim Veteriärinformationssystem (VIS) zu registrieren. Die An- und Abmeldung der Bienenhaltung kann bei den Veterinärabteilungen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, bei manchen Ortsvereinen oder online über ein Registrierungsformular erfolgen.
Nach der schriftlichen Verständigung über die Aufnahme ins VIS und die Übermittlung der VIS Zugriffsberechtigung müssen von der Imkerin/vom Imker innerhalb von 30 Tagen die Angaben zu den Bienenstandorten im VIS eingetragen werden. Jede Änderung der Bienenstandorte sowie die Aufgabe eines Standortes müssen innerhalb einer Frist von 7 Tagen im VIS eingetragen werden.
Zwei Mal pro Jahr muss die aktuelle Anzahl der insgesamt betreuten, besiedelten Bienenstöcke ins VIS eingetragen werden, und zwar zu den Stichtagen
- 30. April, diese Angabe muss bis spätestens 30. Juni im VIS eingetragen werden
- 31. Oktober, diese Angabe muss bis spätestens 31. Dezember im VIS eingetragen werden.
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