Hat man schon einmal geträufelt, dann ist ein zweites Mal träufeln nicht mehr zulässig. Das ist gegen die Anwendungsanweisung laut Beipacktext und laut Aussage von Dr. Pia Aumeier gegen das Tierwohl. Die Bienen werden damit zu sehr geschädigt. Verdampfen der Oxalsäure ist jedoch jederzeit neuerlich möglich, denn das schädigt die Bienen weniger.
Nach dem 31.12. ist jedoch eine Behandlung nicht mehr zulässig, sofern man von diesen Völkern Honig ernten möchte. Eine Honigernte ist nur zulässig wenn im begonnen Jahr nicht behandelt wurde.
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