Beim Kauf und Verkauf von Ablegern und Wirtschaftsvölkern, bei Wanderungen mit Bienen oder auch nur beim Standortwechsel wird ein Gesundheitszeugnis vom Imker für seine Bienen verlangt. Von den Imkern wird es oft „Gesundheitszeugnis“ genannt. Eigentlich ist es jedoch eine sogenannte Seuchenfreiheitsbescheinigung für Bienen. Die Untersuchung, die zum Beispiel in Niederösterreich aufgrund des § 6 Abs. 3 Zif. 1 beim Wandern gefordert ist, gibt Grundsätzlich über den Gesundheitsstatus der Bienenvölker in Bezug auf den Seuchenstatus Auskunft.
Bundesweit regelt das Bundesgesetz vom 25. Mai 1988 über die Bekämpfung ansteckender Krankheiten der Bienen (Bienenseuchengesetz) im BGBl. Nr 290/1988 in der Fassung BGBl. I Nr. 67/2005 die Erbringung des Nachweises.
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