Wenn sich vor dem Bienenstand kein Hindernis befindet…
Bei der Aufstellung von Bienenständen sind Mindestabstände einzuhalten. Diese sind unterschiedlich groß, je nachdem ob sie von der Flugöffnung oder von den übrigen Seiten des Bienenstandes aus zu einer Grundgrenze oder zu einer öffentlichen Verkehrsfläche hin gerechnet werden:
- von der Flugöffnung zur gegenüberliegenden Grundgrenze: 10m
- von den übrigen Seiten zu Grundgrenzen: 5m
- von allen Seiten zu öffentlichen Verkehrsflächen: 15m
Wenn sich vor dem Bienenstand ein Hindernis befindet…
Steht innerhalb dieser Mindestabstände ein Hindernis, das die Flugöffnung um mindestens zwei Meter überragt (etwa eine Mauer, Planke oder dichte Pflanzenhecke), so verringern sich die Mindestabstände auf folgende Werte:
- von der Flugöffnung zu einer gegenüberliegenden öffentlichen Verkehrsfläche: 10m
- von den übrige Seiten zu öffentlichen Verkehrsflächen: 4m
- gegenüber anderen Grundstücken: 4m
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